Sozialrecht

Als Teilbereich des öffentlichen Rechts dient das Sozialrecht der Absicherung sozialer Risiken, wie sie etwa durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit oder aber in bestimmten Lebensabschnitten (Elternschaft, Ausbildung, Studium) auftreten können.

Egal ob es um Probleme mit ablehnenden Bescheiden (Rente, Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, BAföG, Kindergeld, Elterngeld), mit der Rentenversicherung, den Sozialleistungsträgern, der Krankenkasse oder mit Berufsgenossenschaften geht – wir setzen Ihre Interessen in schwierigen Sachverhalten durch.

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