Im Rahmen der außergerichtlichen Beratung erfolgt die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für alle Anwälte verbindlich ist. Gerne nehmen wir uns die Zeit, um auf Ihre Fragen und Wünsche einzugehen und klären im Detail, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Sie entscheiden dann, ob und in welchem Umfang Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten. Unsere Mandatsgebühren können auch als Pauschalvergütung verbindlich im Voraus vereinbart werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass gerade bei hohen Gegenstandswerten, beispielsweise der Prüfung eines Kaufvertrages für eine Immobilie, kein unerwartet hoher Rechnungswert entsteht.
Forderungsmanagement
Unser professionelles Forderungsmanagement in Inkassoverfahren für private und gewerbliche Mandanten erfolgt gestützt durch modernste, intelligente Software. Wir übernehmen für Sie den kompletten Inkassoprozess, um Forderungsausfälle und Komplikationen zu verhindern.
Gerichtsverfahren
In Gerichtsverfahren bestimmen sich die Gebühren durch den sogenannten Streitwert. Ausgenommen hiervon sind das Strafrecht und in Teilbereichen auch das Sozialrecht. Unsere Expertise und jahrelange Praxiserfahrung sichern Ihnen hier einen kostengünstigen Weg zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Kostenerstattung
Grundsätzlich sind wir bestrebt, unsere Gebühren von der Gegenpartei erstatten zu lassen. Das bedeutet für Sie, dass in günstig gelegenen Fällen keine Kosten auf Sie zukommen, sofern die gegnerische Partei zahlungsfähig ist. Dies ist in aller Regelmäßigkeit insbesondere bei Inkassoverfahren der Fall.
Prozesskostenhilfe
Durch die Prozesskostenhilfe (PKH) werden Personen, die aufgrund beschränkter finanzieller Mittel nicht in der Lage sind, die Kosten für Gerichtsverfahren und Anwaltsgebühren zu tragen, staatlich unterstützt. Die Formulare hierzu erhalten Sie im Bereich Downloads oder in unserer Kanzlei.
Rechtsschutzversicherung
Gerne übernehmen wir die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung als kostenlosen Service für Sie.